Abmahner haben Nutzer der Film- App "Popcorn Time" ins Visier genommen. Über die App lassen sich auf Computer , Smartphone und Tablet zahlreiche Kinofilme und Serien kostenlos als Video-Stream anschauen. Das Abspielen von illegalen Video-Streams wird in Deutschland zwar nicht mehr geahndet – wer Popcorn Time nutzt, begeht dennoch Urheberrechtsverletzungen und muss mit Forderungen von über 1000 Euro rechnen.
Bereits im vergangenen Jahr trudelten den ersten Nutzern von Popcorn Time Abmahnungen ins Haus. Nun geht die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer offenbar verstärkt gegen deutsche Popcorn-Piraten vor. "Aktuell schätzen wir, dass jede zweite Abmahnung aus München auf die Nutzung von Popcorn Time zurückzuführen ist", sagte der Berliner Medienanwalt Johannes von Rüden dem Technikblog "Golem". Im Januar hätten er und seine Kollegen über 150 Abmahnungen zur Bearbeitung bekommen.
Abgemahnt werden Konsum und Verbreitung von Kinofilmen und beliebten Fernsehserien wie " Family Guy ", " Homeland " und " Modern Family ". Die Forderungen der Kanzlei Waldorf Frommer bewegen sich dabei zwischen 800 und 1100 Euro, wie die Rechtsanwälte Werdermann und von Rüden auf ihrer Internetseite dokumentieren.
Die wichtigsten Apps für jedes Smartphone
Popcorn Time: Filesharing durch die Hintertür
Das Ausmaß der neuen Abmahnwelle ist zwar nicht mit dem Redtube -Fall vergleichbar, die Betroffenen haben allerdings wenig Chancen, ungeschoren davon zu kommen. Denn bei Popcorn-Time handelt es sich anders als bei Angeboten wie Redtube oder kinox.to um keine rechtliche Grauzone, bei der Nutzer mit jedem Video- Stream lediglich eine flüchtige Kopie der Datei speichern.
Pocorn Time arbeitet mit BitTorrent-Technik. Im Gegensatz zum Streaming bleibt der Nutzer nicht passiver Zuschauer: Mit dem Abspielen eines Videos stellt er die illegale Filmkopie automatisch den anderen App-Nutzern zur Verfügung. Das geschieht im Hintergrund – daher dürfte vielen Fans von Popcorn Time nicht bewusst sein, dass sie eine illegale Torrent-App nutzen, obwohl die Anbieter inzwischen darauf hinweisen, dass die "Benutzung auf eigene Gefahr" geschehe.
Unseriöse Angebote sind leicht zu erkennen
Auch Christian Solmecke, Anwalt für Medien- und I T-Recht, warnt vor Apps wie Popcorn Time. „Nutzer können sich nicht gegen eine Abmahnung mit dem Argument wehren, sie hätten von dem Down- und Upload des abgemahnten Werkes nichts gewusst. Das deutsche Urheberrechtsgesetz sieht eine verschuldensunabhängige Haftung für Urheberrechtsverletzungen vor“. Nutzer des Programms Popcorn Time würden sich klassisch dem Filesharing schuldig machen, was als klare Urheberrechtsverletzung einzustufen sei.
Von Apps, in denen man kostenlos aktuelle Blockbuster und Serienfolgen ansehen kann, sollten die Nutzer deshalb besser die Finger lassen. Einige einfache Merkmale helfen, ein vermutlich illegales Angebot zu erkennen: Wenn sich Filme oder Serien über das Programm oder die App finden lassen, die noch im Kino oder noch nicht in Deutschland laufen, dann sollten Sie Abstand halten. Auch wenn das Angebot gratis ist, während es anderswo Geld kostet oder wenn die Bild- und Tonqualität zu wünschen übrig lässt, dann dürfte ziemlich sicher etwas faul sein.
Kurzum: Ist ein Angebot zu gut, um wahr zu sein, ist es vermutlich auch nicht legal. Ein weiteres Alarmzeichen für eine illegale App kann zum Beispiel sein, wenn sie nur von Drittanbieter-Portalen heruntergeladen werden kann, aber nicht bei offiziellen Quellen wie Google Play zu finden ist.
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